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Kompe­tenzen

Alexander Bräunig und Alexander Wenz gehen eine Treppe hoch

Als Notare sind wir grundsätzlich für alle notariellen Fragestellungen zuständig. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte und Kompetenzen liegen jedoch insbesondere im Immobilien- und Bauträgerrecht, aber daneben auch im Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht.

Im Immobilienbereich entwerfen, beurkunden und vollziehen wir sämtliche Urkunden unabhängig von der Art und dem Volumen des Beurkundungsgegenstands. Neben den klassischen und komplexen Immobilienkaufverträgen über Bestandsimmobilien, wie dem Asset Deal über Einzelobjekte oder Portfolios sowie dem Share Deal, verfügen wir über langjährige Erfahrungen bei Bauträgerobjekten und im Bereich der Quartiersentwicklung.

Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung mit Bauprojekten aller Größenordnungen und Verständnis für die praktischen, technischen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Beteiligten begleiten wir im Bauträgerbereich Bauträger und Projektentwickler vom Moment des beabsichtigten Grundstückankaufs und der sich daran anschließenden rechtlichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen bis zum Ab- oder Weiterverkauf des jeweiligen Objektes. Teilungserklärungen und Grundlagenurkunden, auch von besonderer Komplexität, sind Teil unseres Tagesgeschäfts.

Daneben gehören auch Schenkungsverträge, Übertragungsverträge und Erbbaurechtsverträge zu unserem Tagesgeschäft.

Im Gesellschaftsrecht entwerfen, beurkunden und vollziehen wir für Kapital- und Personengesellschaften alle erforderlichen notariellen Dokumente in der Gründungs-, Änderungs- oder Auflösungsphase einschließlich der dazu notwendigen Anmeldungen zum Handelsregister. Dazu gehören insbesondere die Beurkundung von GmbH-Gründungen, GmbH-Satzungsänderungen sowie Registeranmeldungen wegen Veränderungen in der Geschäftsführung. Die Beurkundung von Anteilskaufverträgen und Kapitalerhöhungen samt deren Vollzug im Handelsregister gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.

Im Erb- und Familienrecht bieten wir inhalt­liche Beratung für letzt­willige Ver­fügungen wie Testamente oder Erbverträge, Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und deren Be­urkundung.